+6.1.2. Für die Zwecke von Nummer 6.1.1 umfassen die in Nummer 6.1.1 genannten Verfahren Folgendes …
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6.1.2. Für die Zwecke von Nummer 6.1.1 umfassen die in Nummer 6.1.1 genannten Verfahren Folgendes …
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6.1.2.
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Für die Zwecke von Nummer 6.1.1 umfassen die in Nummer 6.1.1 genannten Verfahren Folgendes:
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a)
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Sicherheitsanforderungen, die für die zu erwerbenden IKT-Dienste oder -Produkte gelten;
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b)
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Anforderungen an Sicherheitsaktualisierungen während der gesamten Lebensdauer der IKT-Dienste oder -Produkte oder deren Ersatz nach Ablauf des Unterstützungszeitraums;
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c)
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Informationen zur Beschreibung der Hardware- und Softwarekomponenten, die in den IKT-Diensten oder -Produkten verwendet werden;
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d)
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Informationen zur Beschreibung der umgesetzten Cybersicherheitsfunktionen der IKT-Dienste oder -Produkte und der Konfiguration, die für ihren sicheren Betrieb erforderlich ist;
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e)
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die Zusicherung, dass die IKT-Dienste oder -Produkte die Sicherheitsanforderungen gemäß Buchstabe a erfüllen;
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f)
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Methoden zur Validierung, dass die bereitgestellten IKT-Dienste oder -Produkte die angegebenen Sicherheitsanforderungen erfüllen, sowie die Dokumentation der Ergebnisse der Validierung.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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