+6.3.2. Für die Zwecke von Nummer 6.3.1 müssen die betreffenden Einrichtungen a) Konfigurationen für …

6.3.2. Für die Zwecke von Nummer 6.3.1 müssen die betreffenden Einrichtungen a) Konfigurationen für …

6.3.2.

Für die Zwecke von Nummer 6.3.1 müssen die betreffenden Einrichtungen

a)

Konfigurationen für ihre Hardware, Software, Dienste und Netze festlegen und deren Sicherheit gewährleisten;

b)

Verfahren und Instrumente zur Durchsetzung der festgelegten sicheren Konfigurationen für Hardware, Software, Dienste und Netze, für neu installierte Systeme sowie für Systeme, die über ihre gesamte Lebensdauer in Betrieb sind, festlegen und umsetzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge