+6.6.1. Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten …

6.6.1. Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten …

6.6.1.

Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten Änderungsmanagementverfahren im Einklang stehen, und Änderungs-, Schwachstellen- und Risikomanagementverfahren sowie andere einschlägige Verfahren fest und wenden sie an, um sicherzustellen, dass

a)

Sicherheitspatches innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Verfügbarmachung angewendet werden;

b)

Sicherheitspatches getestet werden, bevor sie in Produktionssystemen angewendet werden;

c)

Sicherheitspatches aus vertrauenswürdigen Quellen stammen und auf ihre Integrität geprüft werden;

d)

zusätzliche Maßnahmen umgesetzt und Restrisiken akzeptiert werden, wenn ein Patch nicht verfügbar ist oder nicht gemäß Nummer 6.6.2 angewendet wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge