+6.6.1. Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten …
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6.6.1. Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten …
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6.6.1.
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Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren, die mit den in Nummer 6.4.1 genannten Änderungsmanagementverfahren im Einklang stehen, und Änderungs-, Schwachstellen- und Risikomanagementverfahren sowie andere einschlägige Verfahren fest und wenden sie an, um sicherzustellen, dass
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a)
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Sicherheitspatches innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Verfügbarmachung angewendet werden;
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b)
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Sicherheitspatches getestet werden, bevor sie in Produktionssystemen angewendet werden;
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c)
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Sicherheitspatches aus vertrauenswürdigen Quellen stammen und auf ihre Integrität geprüft werden;
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d)
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zusätzliche Maßnahmen umgesetzt und Restrisiken akzeptiert werden, wenn ein Patch nicht verfügbar ist oder nicht gemäß Nummer 6.6.2 angewendet wird.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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