+6.8.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Netzsegmentierung in geplanten Zeitabständen …
|
6.8.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Netzsegmentierung in geplanten Zeitabständen …
|
6.8.3.
|
Die betreffenden Einrichtungen überprüfen die Netzsegmentierung in geplanten Zeitabständen sowie bei erheblichen Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen der Betriebsabläufe oder der Risiken und aktualisieren sie – soweit angemessen.
|
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
|