+6.10.1. Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in …
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6.10.1. Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in …
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6.10.1.
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Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in ihren Netz- und Informationssystemen, bewerten ihre Exposition gegenüber solchen Schwachstellen und ergreifen geeignete Maßnahmen zum Umgang mit diesen Schwachstellen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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