+6.10.1. Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in …

6.10.1. Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in …

6.10.1.

Die betreffenden Einrichtungen erlangen Informationen über technische Schwachstellen in ihren Netz- und Informationssystemen, bewerten ihre Exposition gegenüber solchen Schwachstellen und ergreifen geeignete Maßnahmen zum Umgang mit diesen Schwachstellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge