+6.10.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für …

6.10.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für …

6.10.4.

Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für die Überwachung von Informationen über Schwachstellen nutzen, und aktualisieren sie – soweit angemessen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge