+6.10.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für …
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6.10.4. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für …
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6.10.4.
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Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Abständen die Kanäle, die sie für die Überwachung von Informationen über Schwachstellen nutzen, und aktualisieren sie – soweit angemessen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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