+8.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555 stellen die …
|
8.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555 stellen die …
|
8.1.1.
|
Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2022/2555 stellen die betreffenden Einrichtungen sicher, dass sich ihre Mitarbeitenden, einschließlich der Mitglieder von Leitungsorganen, sowie direkte Anbieter und Diensteanbieter der Risiken bewusst sind, über die Bedeutung der Cybersicherheit informiert werden und Verfahren im Bereich der Cyberhygiene anwenden.
|
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
|