+10.2.2. Für die Zwecke von Nummer 10.2.1 müssen die betreffenden Einrichtungen a) Kriterien …

10.2.2. Für die Zwecke von Nummer 10.2.1 müssen die betreffenden Einrichtungen a) Kriterien …

10.2.2.

Für die Zwecke von Nummer 10.2.1 müssen die betreffenden Einrichtungen

a)

Kriterien festlegen, in denen aufgeführt ist, welche Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse nur von Personen wahrgenommen werden dürfen, deren Zuverlässigkeit überprüft wurde;

b)

sicherstellen, dass bei diesen Personen Überprüfungen gemäß Nummer 10.2.1 durchgeführt werden, bevor sie mit der Wahrnehmung dieser Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse beginnen, wobei die geltenden Gesetze, Vorschriften und ethischen Normen im Verhältnis zu den geschäftlichen Anforderungen, der Klassifizierung der Anlagen und Werte gemäß Nummer 12.1 und den Netz- und Informationssystemen, auf die zugegriffen werden soll, sowie den wahrgenommenen Risiken zu berücksichtigen sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge