+10.3. Verfahren zur Beendigung oder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
---+10.3.1. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Verantwortlichkeiten und Pflichten …
---+10.3.2. Für die Zwecke von Nummer 10.3.1 nehmen die betreffenden Einrichtungen in die Arbeits- und …

10.3. Verfahren zur Beendigung oder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses

10.3.   Verfahren zur Beendigung oder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
10.3.1. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Verantwortlichkeiten und Pflichten …

10.3.1.

Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Verantwortlichkeiten und Pflichten in Bezug auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die auch nach der Beendigung oder der Änderung des Beschäftigungsverhältnisses ihrer Mitarbeitenden gültig bleiben, vertraglich festgelegt und durchgesetzt werden.
10.3.2. Für die Zwecke von Nummer 10.3.1 nehmen die betreffenden Einrichtungen in die Arbeits- und …

10.3.2.

Für die Zwecke von Nummer 10.3.1 nehmen die betreffenden Einrichtungen in die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, den Vertrag oder die Vereinbarung der betreffenden Person die Verantwortlichkeiten und Pflichten auf, die auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder des Vertrags gültig bleiben, wie z. B. Vertraulichkeitsklauseln.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
is related to 10.3 Termination or change of employment procedures