+12.2.1. Die betreffenden Einrichtungen legen ein Konzept für die ordnungsgemäße Behandlung von …
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12.2.1. Die betreffenden Einrichtungen legen ein Konzept für die ordnungsgemäße Behandlung von …
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12.2.1.
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Die betreffenden Einrichtungen legen ein Konzept für die ordnungsgemäße Behandlung von Anlagen und Werten (einschließlich Informationen) im Einklang mit ihrem Konzept für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme fest, setzen es um und wenden es an und teilen dieses Konzept für die ordnungsgemäße Behandlung von Anlagen und Werten allen Personen mit, die Anlagen und Werte nutzen oder damit umgehen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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