+12.3.2. Das Konzept muss a) eine technische Sperrung von Verbindungen mit Wechseldatenträgern …
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12.3.2. Das Konzept muss a) eine technische Sperrung von Verbindungen mit Wechseldatenträgern …
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12.3.2.
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Das Konzept muss
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a)
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eine technische Sperrung von Verbindungen mit Wechseldatenträgern vorsehen, es sei denn, es liegen organisatorische Gründe für deren Nutzung vor;
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b)
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vorsehen, dass die Selbstausführung von Dateien von solchen Datenträgern verhindert wird und die Datenträger auf Schadcodes gescannt werden, bevor sie in den Systemen der betreffenden Einrichtungen verwendet werden können;
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c)
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Maßnahmen zur Kontrolle und zum Schutz von tragbaren Speichergeräten, die gespeicherte und gerade übermittelte Daten enthalten, vorsehen;
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d)
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gegebenenfalls Maßnahmen für den Einsatz kryptografischer Verfahren zum Schutz von Daten auf Wechseldatenträgern vorsehen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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