+13.2.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern …
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13.2.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern …
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13.2.1.
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Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2022/2555 verhindern oder verringern die betreffenden Einrichtungen die Folgen von Ereignissen, die von physischen Bedrohungen und Bedrohungen des Umfelds wie Naturkatastrophen und anderen vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Bedrohungen ausgehen, auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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