+13.2.3. Die betreffenden Einrichtungen testen die Schutzmaßnahmen gegen physische Bedrohungen und …
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13.2.3. Die betreffenden Einrichtungen testen die Schutzmaßnahmen gegen physische Bedrohungen und …
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13.2.3.
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Die betreffenden Einrichtungen testen die Schutzmaßnahmen gegen physische Bedrohungen und Bedrohungen des Umfelds in geplanten Zeitabständen oder nach erheblichen Sicherheitsvorfällen oder wesentlichen Änderungen der Betriebsabläufe oder der Risiken und aktualisieren sie – soweit angemessen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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