+13.3.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) auf der Grundlage der gemäß …

13.3.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) auf der Grundlage der gemäß …

13.3.2.

Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen

a)

auf der Grundlage der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung Sicherheitsperimeter festlegen und nutzen, um Bereiche zu schützen, in denen sich Netz- und Informationssysteme und andere zugehörige Anlagen befinden;

b)

die unter Buchstabe a genannten Bereiche durch geeignete Zutrittskontrollen und Zugangspunkte schützen;

c)

Maßnahmen für die physische Sicherheit von Büros, Räumen und Betriebsstätten konzipieren und umsetzen;

d)

ihrer Räumlichkeiten kontinuierlich in Bezug auf unbefugten physischen Zutritt überwachen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge