+13.3.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) auf der Grundlage der gemäß …
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13.3.2. Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen a) auf der Grundlage der gemäß …
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13.3.2.
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Für diese Zwecke müssen die betreffenden Einrichtungen
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a)
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auf der Grundlage der gemäß Nummer 2.1 durchgeführten Risikobewertung Sicherheitsperimeter festlegen und nutzen, um Bereiche zu schützen, in denen sich Netz- und Informationssysteme und andere zugehörige Anlagen befinden;
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b)
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die unter Buchstabe a genannten Bereiche durch geeignete Zutrittskontrollen und Zugangspunkte schützen;
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c)
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Maßnahmen für die physische Sicherheit von Büros, Räumen und Betriebsstätten konzipieren und umsetzen;
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d)
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ihrer Räumlichkeiten kontinuierlich in Bezug auf unbefugten physischen Zutritt überwachen.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
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