+ANHANG VI BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

ANHANG VI BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

ANHANG VI

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

Tabelle 1.

Zusammenfassung der erreichten Punktzahlen

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Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Punktzahl

A.

Liquiditätsrisiko

B.

Refinanzierungsrisiko

C.

Management des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos

D. Punktzahl Liquiditätsrisiko insgesamt

Tabelle 2.

Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung

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Text von Bild

Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos

(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)

A.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

Angemessen/Nicht angemessen

B.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - quantitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

Besondere Anforderungen an den Liquiditätspuffer [als auf die LCR anrechenbare Vermögenswerte nach der Einführung der LCR als Standard festzulegen (früher wahlweise)]

Besondere Anforderungen an die stabile Refinanzierung [nach der Einführung der NSFR als Standard (früher wahlweise) zur Definition der NSFR anzugeben]

Sonstige quantitative Einschränkungen/Anforderungen

C.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - qualitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)

Tatsächliche Mindestliquiditätsquote (LCR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der LCR in der Eigenkapitalverordnung)

Tatsächliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der NSFR in der Eigenkapitalverordnung)

Anforderung an den LCR-Puffer, sofern anwendbar („Säule 1“)

Anforderungen an die stabile Refinanzierung für NSFR, sofern anwendbar („Säule 1“)

Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung