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Datenfeld
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Beschreibung
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Pflichtfeld
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Feldtyp
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1.
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Name des Unternehmens, das die Meldung übermittelt
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Vollständige juristische Bezeichnung des Unternehmens, das die Meldung übermittelt.
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Ja
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Alphanumerisch
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2.
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Identifika tionscode des Unternehmens, das die Meldung übermittelt
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Identifikationscode des Unternehmens, das die Meldung übermittelt.
Übermitteln Finanzunternehmen die Meldung, ist die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier; LEI-Code), ein eindeutiger alphanumerischer 20-stelliger Code nach ISO 17442-1:2020.
Übermittelt ein Drittdienstleister eine Meldung für ein Finanzunternehmen, kann er einen Identifikationscode verwenden, der in den gemäß Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 angenommenen technischen Durchführungsstandards festgelegt ist.
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Ja
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Alphanumerisch
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3.
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Art des Finanzunter-nehmens, das die Meldung übermittelt
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Art des Unternehmens gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a bis t der Verordnung (EU) 2022/2554, das die Meldung übermittelt.
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Ja, wenn die Meldung nicht direkt von dem betroffenen Finanzunternehmen übermittelt wird
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Auswahl (Mehrfachauswahl):
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—
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Ausgenommenes Zahlungsinstitut;
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—
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Kontoinformations-dienstleister;
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—
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Ausgenommenes E-Geld-Institut;
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—
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Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen;
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—
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Emittent wertreferenzierter Token;
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—
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Verwalter alternativer Investmentfonds;
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—
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Verwaltungsgesellschaft;
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—
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Datenbereitstellungs-dienst;
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—
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Versicherungs- und Rückversicherungsunter-nehmen;
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—
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Versicherungsvermittler, Rückversicherungs-vermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit;
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—
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Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung;
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—
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Administrator kritischer Referenzwerte;
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—
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Schwarmfinanzie-rungsdienstleister;
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4.
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Name des Finanzunter-nehmens
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Vollständige juristische Bezeichnung des Finanzunternehmens, das die erhebliche Cyberbedrohung meldet.
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Ja, wenn es sich bei dem Finanzunternehmen nicht um das Unternehmen handelt, das die Meldung übermittelt
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Alphanumerisch
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5.
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LEI-Code des Finanzunter-nehmens
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Die nach der Internationalen Organisation für Normung zugewiesene Rechtsträgerkennung (LEI-Code) des Finanzunternehmens, das die erhebliche Cyberbedrohung meldet.
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Ja, wenn das Finanzunternehmen, das die erhebliche Cyberbedrohung meldet, nicht mit dem meldenden Unternehmen identisch ist
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Eindeutiger alphanumerischer Code mit 20 Zeichen nach ISO 17442-1:2020
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6.
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Name des Hauptan-sprechpartners
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Vor- und Nachname des Hauptansprechpartners des Finanzunternehmens.
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Ja
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Alphanumerisch
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7.
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E-Mail- Adresse des Hauptan-sprechpartners
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E-Mail-Adresse des Hauptansprechpartners, an den sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann.
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Ja
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Alphanumerisch
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8.
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Telefon- nummer des Hauptan-sprechpartners
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Telefonnummer des Hauptansprechpartners, an den sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann.
Die Telefonnummer ist mit allen internationalen Vorwahlen anzugeben (z. B. +33 XXXXXXXXX).
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Ja
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Alphanumerisch
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9.
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Name des zweiten Ansprech-partners
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Vor- und Nachname des zweiten Ansprechpartners des Finanzunternehmens oder des Unternehmens, das die Meldung im Namen des Finanzunternehmens übermittelt.
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Ja, wenn Vor- und Nachname des zweiten Ansprechpartners des Finanzunternehmens oder eines Unternehmens, das die Meldung für das Finanzunternehmen übermittelt, vorliegen
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Alphanumerisch
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10.
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E-Mail- Adresse des zweiten Ansprech-partners
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Gegebenenfalls E-Mail-Adresse des zweiten Ansprechpartners oder die funktionale E-Mail-Adresse des Teams, an den bzw. das sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann.
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Ja, wenn die E-Mail-Adresse des zweiten Ansprechpartners oder die funktionale E-Mail-Adresse des Teams, an den bzw. das sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann, vorliegen
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Alphanumerisch
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11.
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Telefon- nummer des zweiten Ansprech-partners
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Gegebenenfalls Telefonnummer des zweiten Ansprechpartners, an den sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann.
Die Telefonnummer ist mit allen internationalen Vorwahlen anzugeben (z. B. +33 XXXXXXXXX).
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Ja, wenn die Telefonnummer des zweiten Ansprechpartners, an den sich die zuständige Behörde in der Folgemitteilung wenden kann, vorliegt
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Alphanumerisch
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12.
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Datum und Uhrzeit der Feststellung der Cyber-bedrohung
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Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme der erheblichen Cyberbedrohung durch das Finanzunternehmen.
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Ja
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ISO 8601 UTC-Format (JJJJ-MM-TT hh: mm:ss)
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13.
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Beschreibung der erheblichen Cyber-bedrohung
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Beschreibung der wichtigsten Aspekte der erheblichen Cyberbedrohung.
Finanzunternehmen übermitteln folgende Informationen:
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a)
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Allgemeine Darstellung der relevantesten Aspekte der erheblichen Cyberbedrohung;
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b)
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Die damit verbundenen Risiken, einschließlich potenzieller Schwachstellen der Systeme des Finanzunternehmens, die ausgenutzt werden könnten;
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c)
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Angaben zur Eintrittswahrscheinlichkeit der erheblichen Cyberbedrohung und
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d)
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Angaben zur Informationsquelle über die Cyberbedrohung.
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Ja
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Alphanumerisch
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14.
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Angaben zu möglichen Auswirkungen
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Angaben zu den möglichen Auswirkungen der Cyberbedrohung auf das Finanzunternehmen, seine Kunden oder Gegenparteien im Finanzbereich, wenn die Cyberbedrohung eingetreten ist
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Ja
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Alphanumerisch
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15.
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Kriterien für die Einstufung potenzieller Vorfälle
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Die Einstufungskriterien, die eine Meldung über einen schwerwiegenden Vorfall hätten auslösen können, wenn die Cyberbedrohung eingetreten wäre.
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Ja
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Auswahl (Mehrfachauswahl):
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—
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Betroffene Kunden, Gegenparteien im Finanzbereich und Transaktionen
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—
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Dauer und Ausfallzeiten
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—
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Geografische Ausbreitung
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—
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Betroffene kritische Dienstleistungen
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—
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Wirtschaftliche Auswirkungen
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16.
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Status der Cyber-bedrohung
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Angaben zum Status der Cyberbedrohung für das Finanzunternehmen und dazu, ob sich die Bedrohungsaktivität verändert hat.
Wenn die Cyberbedrohung nicht mehr mit den Informationssystemen des Finanzunternehmens kommuniziert, kann der Status auf inaktiv gesetzt werden. Liegen dem Finanzunternehmen Informationen darüber vor, dass die Bedrohung gegen andere Parteien oder das Finanzsystem insgesamt aktiv bleibt, ist der Status als aktiv zu kennzeichnen.
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Ja
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Auswahl:
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17.
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Zur Verhinderung des Eintretens ergriffene Maßnahmen
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Gegebenenfalls detaillierte Informationen über die Maßnahmen, die das Finanzunternehmen ergriffen hat, um das Eintreten der erheblichen Cyberbedrohungen zu verhindern.
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Ja
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Alphanumerisch
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18.
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Benachrichti- gung anderer Beteiligter
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Angaben zur Benachrichtigung anderer Finanzunternehmen oder Behörden über die Cyberbedrohung.
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Ja, wenn andere Finanzunternehmen oder Behörden über die Cyberbedrohung informiert wurden
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Alphanumerisch
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19.
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Kompro- mittierungs-indikatoren
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Gegebenenfalls Informationen im Zusammenhang mit der erheblichen Cyberbedrohung, die dazu beitragen können, böswillige Aktivitäten innerhalb eines Netzwerks oder Informationssystems zu erkennen (Kompromittierungsindikatoren).
Die von dem Finanzunternehmen bereitgestellten Kompromittierungsindikatoren können unter anderem die folgenden Datenkategorien enthalten:
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e)
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Daten zu Schadsoftware (Name der Schadsoftware, Dateinamen und ihre Speicherorte, spezifische Registrierungsschlüssel im Zusammenhang mit Schadsoftware-Aktivitäten);
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f)
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Daten zu Netzaktivitäten (Ports, Protokolle, Adressen, Referrer, User Agents, Header, spezifische Protokolle oder auffällige Muster im Netzwerkverkehr);
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g)
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Daten zu E-Mail-Nachrichten (Absender, Empfänger, Betreff, Header, Inhalt);
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h)
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DNS-Anfragen und Registrierungskonfigurationen;
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i)
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Nutzerkontoaktivitäten (Anmeldungen, Kontoaktivitäten privilegierter Nutzer, Rechteausweitung);
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j)
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Datenbankverkehr (Lesen/Schreiben), Anfragen für dieselbe Datei.
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Diese Art von Informationen kann Daten umfassen, die sich unter anderem auf Indikatoren, die Muster im Netzwerkverkehr im Zusammenhang mit bekannten Angriffen/Botnetkommunikation beschreiben, IP-Adressen von mit Schadsoftware infizierten Rechnern (Bots), Daten über von Schadsoftware genutzte „Command and Control“-Server (in der Regel Domains oder IP-Adressen) und URLs in Bezug auf Phishing-Websites oder Websites, bei denen beobachtet wurde, dass sie für das Hosting von Schadsoftware oder Exploit Kits genutzt wird, beziehen.
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Ja, wenn Informationen über Kompromittierungs-indikatoren im Zusammenhang mit der Cyberbedrohung verfügbar sind
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Alphanumerisch
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20.
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Sonstige zweckdien-liche Angaben
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Sonstige zweckdienliche Angaben zu der erheblichen Cyberbedrohung.
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Ja, falls zutreffend und wenn andere Informationen verfügbar sind, die nicht in der Vorlage ausgewiesen sind.
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Alphanumerisch
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