+ANHANG XII Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)

ANHANG XII Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)




ANHANG XII

Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)

1. Bei Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen:

a) 

Massen für jede Verpackungskategorie der in dem Mitgliedstaat erzeugten Verpackungen (produziertes Gewicht, importiertes Gewicht, gelagertes Gewicht abzüglich ausgeführtes Gewicht in Tonnen) (Tabelle 1)

b) 

Massen an wiederverwendbaren Verpackungen (Tabelle 2)

2. Bei Verkaufs-, Um- und Transportverpackungsabfällen:

a) 

für jede Verpackungskategorie (Tabelle 3):

i) 

Massen an Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden oder an Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist;

ii) 

Massen an erzeugten Verpackungsabfällen;

iii) 

Massen an entsorgten, verwerteten und recycelten Verpackungen;

b) 

der jährliche Verbrauch an sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen und dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, getrennt für jede Kategorie, gemäß Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe b (Tabelle 4)

c) 

die Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen (Tabelle 5)



Tabelle 1

Masse der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats erzeugten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen) (in Tonnen)

 

Produziertes Gewicht

– Ausgeführtes Gewicht

+ Eingeführtes Gewicht

+ Gelagertes Gewicht

= Gesamt

Glas

 

 

 

 

 

Kunststoffe

 

 

 

 

 

Papier/Pappe/Karton

 

 

 

 

 

Eisenmetalle

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

Holz

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 



Tabelle 2

Gesamtmasse der erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen)

 

Erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellte Mengen an Verpackungen (in Tonnen)

Wiederverwendbare Verpackungen

Wiederverwendbare Verkaufsverpackungen

Gewicht in t

Prozentualer Anteil der gesamten wiederverwendbaren Verpackungen

Gewicht in t

Prozentsatz der gesamten wiederverwendbaren Verkaufsverpackungen

Glas

 

 

 

 

 

Kunststoffe

 

 

 

 

 

Papier/Pappe/ Karton

 

 

 

 

 

Eisenmetalle (einschließlich Weißblech)

 

 

 

 

 

Aluminium

 

 

 

 

 

Holz

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

 

 



Tabelle 3

Masse je Verpackungskategorie gemäß Anhang II Tabelle 2 von: Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden; Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist; erzeugten Verpackungsabfällen; und im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entsorgten, verwerteten und recycelten oder exportierten Verpackungsabfällen

Material

Kategorie

Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt oder ausgepackt werden (in t)

Verpackungsabfallaufkommen (in t)

Verpackungen insgesamt Entsorgte Abfälle (in t)

Verpackungsabfälle insgesamt Verwertet (in t)

Verpackungen insgesamt Recycelt (in t)

Verpackungen insgesamt Entsorgt (in t)

Verpackungsabfälle insgesamt Verwertet (in t)

Verpackungen insgesamt Recycelt (in t)

Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats

Außerhalb des Hoheitsgebietes des Mitgliedstaats

Kunststoffe

PET starr

 

 

 

 

 

 

 

 

PE starr, PP starr, HDPE und PP starr

 

 

 

 

 

 

 

 

Folien/flexibel

 

 

 

 

 

 

 

 

PS, XPS, EPS

 

 

 

 

 

 

 

 

Andere starre Kunststoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

Biologisch abbaubar (starr und flexibel)

 

 

 

 

 

 

 

 

Papier/ Pappe/ Karton

Papier/Pappe/ Karton (ausgenommen Flüssigkeitskartons)

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssigkeitskartons

 

 

 

 

 

 

 

 

Metall

Aluminium

 

 

 

 

 

 

 

 

Stahl

 

 

 

 

 

 

 

 

Glas

Glas

 

 

 

 

 

 

 

 

Holz

Holz, Kork

 

 

 

 

 

 

 

 

Andere

Textilien, Keramik/Porzellan und andere

 

 

 

 

 

 

 

 



Tabelle 4

Menge der sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen, dicken Kunststofftragetaschen und sehr dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbraucht werden

 

Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbrauchte Kunststofftragetaschen

Anzahl pro Kopf

Tonnen pro Kopf

Sehr leichte Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikron

 

 

Leichte Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron

 

 

Dicke Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 50 und 99 Mikron

 

 



Tabelle 5

Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen

 

Erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellte Verpackungen (in t)

Im Rahmen des Pfand- und Rücknahmesystems im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats getrennt gesammelt (in t)

Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 l

 

 

Einweggetränkebehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 l

 

 

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung