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+Artikel 4a Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen |
Artikel 4a Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen PhosphorverbindungenArtikel 4a Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen Die in Anhang VIa aufgeführten Detergenzien, die den dort festgelegten Begrenzungen des Phosphatsgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen nicht entsprechen, dürfen ab den dort festgesetzten Zeitpunkten nicht mehr in Verkehr gebracht werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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