+AT 1 Tz 3

AT 1 Tz 3

Der sachgerechte Umgang mit dem den MaRisk zugrunde liegenden Proportionalitätsprinzip seitens der Institute beinhaltet, dass Institute im Einzelfall über bestimmte, in den MaRisk dargestellte Anforderungen hinaus weitergehende Vorkehrungen treffen, soweit dies zur Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements erforderlich sein sollte. Zusätzlich zur proportionalen Anwendung der Anforderungen auf alle Institute sind Größenklassen definiert, die konkrete weitere Erleichterungen gewähren. Diese werden in den betroffenen Abschnitten ausdrücklich geregelt.

Erläuterung

Verweise auf EBA-Leitlinien in den MaRisk und das Proportionalitätsprinzip Soweit in den MaRisk auf EBA-Leitlinien verwiesen wird, können die Anforderungen der EBA-Leitlinien unter Berücksichtigung der dort genannten Verhältnismäßigkeitskriterien umgesetzt werden.

Kleine und sehr kleine Institute im Sinne der MaRisk
Kleine Institute im Sinne der MaRisk sind Institute, die als kleine und nicht-komplexe Institute (Small and non-complex institutions – SNCI) gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 der Kapitaladäquanzverordnung der EU (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, CRR) in der jeweils gültigen Fassung eingestuft sind sowie CRD-Drittstaatenzweigstellen der Risikoklasse 2.

Sehr kleine Institute im Sinne der MaRisk sind Institute sowie CRD-Drittstaatenzweigstellen, die im Vierjahresdurchschnitt eine Bilanzsumme von 1 Mrd. Euro nicht überschreiten. Sehr kleine Institute können die Erleichterungen für kleine Institute in Anspruch nehmen, auch wenn sie die SNCI-Kriterien nicht erfüllen. Factoringinstitute sind zusätzlich nur dann sehr klein, wenn das jährliche Forderungsankaufsvolumen im Vierjahresdurchschnitt einen Betrag von 5 Mrd. Euro nicht überschreitet.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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