+AT 4.1 Tz 4

AT 4.1 Tz 4

Wesentliche Risiken, die aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können (z. B. das Zahlungsunfähigkeitsrisiko), dürfen im Risikotragfähigkeitskonzept unberücksichtigt bleiben. Es ist sicherzustellen, dass solche Risiken angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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