+AT 4.2 Tz 5

AT 4.2 Tz 5

Für die Zwecke der Beurteilung sind die in den Strategien niedergelegten Ziele so zu formulieren, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist. Kleine Institute dürfen sich darauf beschränken, die Strategie und Kapitalplanung nur jährlich zu überwachen, wenn sie zusätzlich zu der aufsichtlich vorgeschriebenen und empfohlenen Kapitalausstattung einen weiteren Puffer von mindestens zwei Prozentpunkten an hartem Kernkapital vorhalten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch