+AT 4.3 Tz 1
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AT 4.3 Tz 1
In jedem Institut sind entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten - a) Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen,
- b) Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten und
- c) eine Risikocontrolling-Funktion und eine Compliance-Funktion zu implementieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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