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+AT 4.3.2 Tz 1 |
AT 4.3.2 Tz 1Das Institut muss angemessene Prozesse zur
der wesentlichen Risiken einrichten. Risiken und Risikokonzentrationen sind unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits wirksam zu begrenzen und zu überwachen. Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung („Gesamtbanksteuerung“) einzubinden. Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen auch relevante Daten zu Forderungen und deren Sicherheiten inkl. der Beziehung zwischen Sicherheit und zugrunde liegender Transaktion. ErläuterungBegrenzung und Überwachung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen Die Begrenzung und Überwachung von im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken erfolgt in der Regel auf der Basis eines wirksamen Limitsystems. Für Risiken, die nicht sinnvoll durch Limite begrenzt werden können, kommen auch andere - qualitative - Instrumente zum Einsatz. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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