+AT 4.3.2 Tz 3

AT 4.3.2 Tz 3

Die Geschäftsleitung muss sich regelmäßig über die Geschäftslage und Risikosituation einschließlich Risikokonzentrationen berichten lassen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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