+AT 4.3.3 Tz 6

AT 4.3.3 Tz 6

Die Ergebnisse der Stresstests sind kritisch zu reflektieren und bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs oder eines vergleichbar schweren Ereignisses besonders zu beachten.

Erläuterung

Handlungsbedarf
Identifizierter Handlungsbedarf muss nicht automatisch in eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial münden. Alternativ dazu können auch andere Maßnahmen wie z. B. eine verschärfte Überwachung der Risiken, Anpassungen von Risikolimiten oder Änderungen in der Geschäftsausrichtung geeignet sein. Eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial ist dann erforderlich, wenn die Stresstests bewusst zur Quantifizierung des internen Kapitalbedarfs eingesetzt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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