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+AT 4.4.1 Tz 3 |
AT 4.4.1 Tz 3Die Mitarbeiter des Risikocontrollings müssen uneingeschränkten Zugang zu allen nötigen Informationen und Risikodaten erhalten, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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