+AT 4.4.3 Tz 2
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AT 4.4.3 Tz 2
Die Interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet an diese. Die Interne Revision muss ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahrnehmen und unterliegt bei der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der
Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision nicht entgegen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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