+AT 4.4.3 Tz 4
|
AT 4.4.3 Tz 4
Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten dürfen grundsätzlich keine Aufgaben der
Internen Revision übernehmen. In begründeten Fällen ist ein temporärer, beratender
Einsatz aufgrund von Spezialwissen möglich. Beim Wechsel von Mitarbeitern anderer
Organisationseinheiten zur Internen Revision sind angemessene Übergangsfristen
von in der Regel mindestens einem Jahr vorzusehen, innerhalb derer diese Mitarbeiter keine Tätigkeiten prüfen dürfen, die gegen das Verbot der Selbstprüfung und -
überprüfung verstoßen. Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
|