+AT 4.4.3 Tz 8

AT 4.4.3 Tz 8

Ergeben sich im Rahmen der Prüfungen schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter, so muss die Interne Revision der Geschäftsleitung unverzüglich Bericht erstatten. Diese muss unverzüglich die Bafin und die Deutsche Bundesbank informieren.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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