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AT 4.4.3 Tz 8Ergeben sich im Rahmen der Prüfungen schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter, so muss die Interne Revision der Geschäftsleitung unverzüglich Bericht erstatten. Diese muss unverzüglich die Bafin und die Deutsche Bundesbank informieren.1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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