+AT 4.4.3 Tz 9

AT 4.4.3 Tz 9

Die Interne Revision muss mindestens vierteljährlich einen Bericht erstellen und der Geschäftsleitung vorlegen. Der Bericht enthält insbesondere die im Berichtsquartal durchgeführten Prüfungen und festgestellten wesentlichen Mängel, einschließlich der Maßnahmen zu deren Beseitigung und deren Status, sämtliche noch nicht behobene wesentliche Mängel aus anderen Berichtsquartalen sowie eine Beurteilung der (voraussichtlichen) Einhaltung des Prüfungsplans. Über besonders schwerwiegende Mängel ist unverzüglich zu berichten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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