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AT 4.4.3 Tz 11Die Interne Revision muss die fristgerechte Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel in geeigneter Form überwachen. Gegebenenfalls ist hierzu eine Nachschauprüfung anzusetzen.1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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