+AT 4.4.3 Tz 12

AT 4.4.3 Tz 12

Werden die wesentlichen Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, so muss der Leiter der Internen Revision die fachlich zuständigen Mitglieder der Geschäftsleitung darüber schriftlich informieren. Bleiben die Mängel weiter bestehen, muss die gesamte Geschäftsleitung darüber spätestens im nächsten vierteljährlichen Bericht informiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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