+AT 7.1 Personal
---+AT 7.1 Tz 1
---+AT 7.1 Tz 2
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AT 7.1 Personal
AT 7.1 Personal
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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AT 7.1 Tz 1
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Das Institut muss die Art und den Umfang der Personalausstattung an den internen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation ausrichten. Die Personalausstattung muss geeignet sein, um die Betriebsabläufe störungsfrei durchzuführen.
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AT 7.1 Tz 2
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Die Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen abhängig von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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