+AT 7.3 Tz 4

AT 7.3 Tz 4

Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes ist regelmäßig zu überprüfen. Für kritische oder wichtige Funktionen muss dies jährlich erfolgen. Überprüfungen sind zu protokollieren. Ergebnisse sind auf Verbesserungsbedarf zu analysieren und Risiken angemessen zu steuern. Die Ergebnisse sind den jeweiligen Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen.

Erläuterung

Überprüfungen
Die Häufigkeit und der Umfang der Überprüfungen sollen sich grundsätzlich an der Gefährdungslage orientieren. Dienstleister sind angemessen einzubinden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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