+AT 8.1 Tz 2

AT 8.1 Tz 2

Das Institut muss einen Katalog jener Produkte und Märkte vorhalten, die Gegenstand der Geschäftsaktivitäten sein sollen. Das Institut muss sicherstellen, dass der Katalog auf dem jeweils aktuellen Stand ist. In einem angemessenen Turnus ist zu überprüfen, ob die Produkte noch verwendet werden. Bei Produkten und Märkten, die über einen längeren Zeitraum nicht mehr Gegenstand der Geschäftstätigkeit waren, ist bei erneuter Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu prüfen, ob der Neu-Produkt-Prozess erneut zu durchlaufen ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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