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Artikel 5 (2)

Die in Anhang I Meldebögen 1 bis 5 genannten Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen übermitteln die Institute gemäß den Erläuterungen in Anhang II Teil II Nummer 1.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 01.09.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32021R0451
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE