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AT 8.1 Tz 6
Das Konzept und die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit sind von den zuständigen Geschäftsleitern zu genehmigen; die für die Überwachung der Geschäfte verantwortlichen Geschäftsleiter sind hierbei einzubeziehen. Diese Genehmigungen können delegiert werden, sofern dafür klare Vorgaben erlassen wurden und die Geschäftsleitung zeitnah über die Entscheidungen informiert wird.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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