+BTO 1.2 Tz 5

BTO 1.2 Tz 5

Das Institut muss sich ein eigenständiges Urteil über das Adressenausfallrisiko bilden und darf dabei nicht ausschließlich auf externe Bonitätseinschätzungen abstellen. Dabei sind eigene Erkenntnisse und Informationen bei der Kreditentscheidung zu nutzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • BAFIN -

    published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/ 

    News imported via RSS-Reader