+BTO 1.2 Tz 5
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BTO 1.2 Tz 5
Das Institut muss sich ein eigenständiges Urteil über das Adressenausfallrisiko bilden und darf dabei nicht ausschließlich auf externe Bonitätseinschätzungen abstellen. Dabei sind eigene Erkenntnisse und Informationen bei der Kreditentscheidung zu nutzen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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