+BTO 1.2.5 Tz 2

BTO 1.2.5 Tz 2

Im Rahmen der Überleitung des Engagements in die Sanierung bzw. Abwicklung hat eine Prüfung des rechtlichen Bestands und der Sicherheitenwerte sowie ggf. eine neue, unter Realisationsgesichtspunkten erstellte Bewertung zu erfolgen. Mindestens jährlich ist eine Überprüfung durchzuführen. In den Prozess der Überprüfung der Sicherheitenwerte sind Mitarbeiter oder ggf. externe Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen einzubeziehen.

Erläuterung

Bewertung unter Realisationsgesichtspunkten
Eine Bewertung unter Realisationsgesichtspunkten betrifft grundsätzlich Engagements in der Abwicklung. Für den Sicherheitenwert ist dabei – in der Regel ausgehend vom Marktwert – der voraussichtliche Verwertungserlös unter Berücksichtigung der erwarteten Verwertungskosten und der voraussichtlichen Verwertungsdauer zu bestimmen. Der Sicherheitenwert ist ggf. entsprechend abzuzinsen. Er ist unter Berücksichtigung von angemessenen Wertabschlägen („Haircuts“) herzuleiten. Der Verzicht bzw. die Verwendung von Wertabschlägen ist zu begründen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch