+BTO 1.2.6 Tz 1

BTO 1.2.6 Tz 1

Das Institut muss Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft zu bilden sind (z. B. durch ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Die angewandten Rechnungslegungsnormen sind hierbei zu beachten. Bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs muss eine Überprüfung der Sicherheitenwerte oder ggf. eine neue Bewertung erfolgen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch