+BTO 1.2.6 Tz 3
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BTO 1.2.6 Tz 3
Das Institut muss die Methoden und Verfahren zur Risikovorsorge anhand von Rückvergleichen regelmäßig überprüfen, um Abweichungen zwischen den gebildeten Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten bis zur vollständigen Ausbuchung des Engagements möglichst zu vermeiden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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