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+Artikel 4 c) |
Artikel 4 c)die Einbeziehung von Geschäftsbereichen, internen Kontrollen und anderen relevanten Organisationsbereichen in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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