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Artikel 9Artikel 9 Die Erste Richtlinie des Rates vom 11. Mai 1960 und die Richtlinie 72/156/EWG werden mit Wirkung ab 1. Juli 1990 aufgehoben. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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