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Artikel 9

Artikel 9

Die Erste Richtlinie des Rates vom 11. Mai 1960 und die Richtlinie 72/156/EWG werden mit Wirkung ab 1. Juli 1990 aufgehoben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung