+BTR 2.2 Marktpreisrisiken des Handelsbuches
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BTR 2.2 Marktpreisrisiken des Handelsbuches

BTR 2.2 Marktpreisrisiken des Handelsbuches

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
BTR 2.2 Tz 1 Es ist sicherzustellen, dass die mit Marktpreisrisiken behafteten Geschäfte des Handelsbuches unverzüglich auf die einschlägigen Limite angerechnet werden. Der Positionsverantwortliche muss über die für ihn relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung zeitnah informiert sein. Wenn Limite überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Gegebenenfalls ist ein Eskalationsverfahren einzuleiten.
BTR 2.2 Tz 2 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches sind täglich zu bewerten. Es ist täglich ein Ergebnis für das Handelsbuch zu ermitteln. Die bestehenden Risikopositionen sind mindestens einmal täglich zum Geschäftsschluss zu Gesamtrisikopositionen zusammenzufassen.
BTR 2.2 Tz 3 Die modellmäßig ermittelten Risikowerte sind fortlaufend mit der tatsächlichen Entwicklung zu vergleichen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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