+BTR 2.3 Tz 4

BTR 2.3 Tz 4

Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts (einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen) als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute müssen Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu adressieren. Alle CET1-Instrumente und sonstigen unbefristeten Eigenmittelinstrumente, die dem Institut zeitlich unbegrenzt und ohne vertraglich festgelegte Kündigungs- oder Rückzahlungstermine zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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