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+BTR 2.3 Tz 5 |
BTR 2.3 Tz 5Hinsichtlich der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind geeignete Annahmen festzulegen. Möglichen Änderungen der Stabilität dieser Annahmen, z.B. durch unterschiedliche Zinsszenarien oder durch Veränderung des ökonomischen Umfelds, ist bei der Modellierung Rechnung zu tragen. Dazu gehören auch mögliche Migrationen zwischen Produktklassen. Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung aus Einlagen von Finanzkunden dürfen nur dann modelliert werden, wenn es sich um operative Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61handelt. ErläuterungPositionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung
Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung ist auch zwischen sog. „Kerneinlagen“ und sonstigen Einlagen zu unterscheiden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind dabei die Kundeneigenschaft (Kleinkunden, sonstige Privatkunden, Geschäftskunden oder Großkundenkunden) sowie die Art der Konten (z.B. Transaktionskonten, Nicht-Transaktionskonten). Im Modell der gleitenden Durchschnitte zur Modellierung von Einlagen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung dürfen keine Stützstellen über zehn Jahre verwendet werden. Begriff „Finanzkunde“ 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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