+BTR 3 Tz 7
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BTR 3 Tz 7
Das Institut muss festlegen, welche Maßnahmen im Fall eines Liquiditätsengpasses
ergriffen werden sollen (Liquiditätsnotfallplan). Dazu gehört auch die Darstellung der
in diesen Fällen zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen unter Berücksichtigung
etwaiger Mindererlöse. Die im Fall eines Liquiditätsengpasses zu verwendenden Kommunikationswege sind festzulegen. Die geplanten Maßnahmen sind regelmäßig auf
ihre Durchführbarkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Ergebnisse der Stresstests sind dabei zu berücksichtigen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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