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Quellen
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KWG - Gesetz über das Kreditwesen
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Regulation - KWG - Sechster Abschnitt - Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
+KWG - Sechster Abschnitt - Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
---+KWG - 1. - Zentrale Gegenparteien
------+KWG § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
------+KWG § 53f Aufsichtskollegien
------+KWG § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
------+KWG § 53h Liquidität
------+KWG § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
------+KWG § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
------+KWG § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
------+KWG § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
------+KWG § 53m Inhalt des Zulassungsantrags; Anforderung von Unterlagen; Verzicht auf die Anhörung
------+KWG § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
---+KWG - 2. - Zentralverwahrer
------+KWG § 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
------+KWG § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
------+KWG § 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
KWG - Sechster Abschnitt - Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
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1. Übersicht
Bezeichnung
Regulierung
KWG - 1. - Zentrale Gegenparteien
-
KWG - 2. - Zentralverwahrer
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
Source
Anforderung
3. Related Standards
Standards
Source
Anforderung
DELAW
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