+HGB § 121 Feststellung des Jahresabschlusses

HGB § 121 Feststellung des Jahresabschlusses

Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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