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Artikel 9 3(3) Die Verpflichteten halten die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen auf aktuellem Stand und verbessern sie, wenn Schwachstellen festgestellt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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